8.1 Allgemeines
Um die Konformität mit Forderungen der Kunden sowie Verbesserungen zu erreichen, sind alle Prüftätigkeiten zu planen und der Bedarf anhand statistischer Methoden jährlich durch den QM-/UM-Beauftragten zu ermitteln. Alle durchzuführenden Prüfungen werden in Prüfplänen definiert und die Ergebnisse festgehalten. Dies betrifft eingehende Waren-, Zwischen- und Endprüfungen sowie die Prüfung von Dienstleistungen zur Qualitäts- und Umweltsicherung. Die Prüfunterlagen enthalten:
· Gegenstand der Prüfung
· zu prüfende Parameter
· einzusetzendes Prüfpersonal
· Prüfmethode
· Prüfmittel
· Prüfumfang
· Fehlerklassifizierung
Um den Prüf- und Überwachungsaufwand in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten, kommen teilweise Stichprobenverfahren zum Einsatz. Genutzt werden hierbei gängige Verfahren der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Stichprobenprüfung (zum Beispiel Qualitätsregelkarten).
Falls statistische Verfahren zum Einsatz kommen (zum Beispiel bei der Auswertung von Prüfergebnissen), wird auf den jeweiligen Auswertungen angegeben, nach welchem Verfahren vorgegangen wurde.
Wo immer mit diesen Verfahren gearbeitet wird, wird exakt definiert, welches Verfahren in welcher Form herangezogen wurde. Verantwortlich für die Entscheidung über den Einsatz statistischer Verfahren ist der Leiter des Qualitäts- und Umweltmanagements.
Die Qualitätssicherung ist in Zusammenarbeit mit der Entwicklung verantwortlich für die Erstellung der Prüfpläne. Sie ist zuständig für die Beschaffung käuflicher Überwachungs- und messmittel und sorgt dafür, dass die Arbeitskräfte in der Anwendung der Prüfmittel und den entsprechenden Techniken unterwiesen werden. Eigene Prüfmittel werden ebenfalls durch die Prüfabteilung entworfen und gebaut.
Die Erstellung von Prüfplänen, zu erstellende Aufzeichnungen und Verantwortlichkeiten sind in der PB 7.5-1 detailliert erläutert.