8.3      Lenkung fehlerhafter Bauleistungen

Festlegungen zur Behandlung fehlerhafter Einheiten stellen sicher, dass diese nicht fälschlicherweise weiterverarbeitet und benutzt werden.

Eine Abweichung an Einheiten liegt vor, wenn ein oder mehrere Qualitätsmerkmale nicht den technischen und/oder QM-Unterlagen entsprechen, oder eine eindeutige Identifizierung nicht mehr gegeben ist. In einem solchen Fall werden die entsprechenden Einheiten gesperrt.

Ebenso wird mit fehlerhaften Unterlagen verfahren. Eine Unterlage ist fehlerhaft, wenn sie dem Ziel, die geforderte Qualität zu erreichen, entgegensteht.

Eine genauere Beschreibung des Vorgehens ist in der PB 8.3-1 gegeben.