PB 7.5-1: Erstellung von Arbeits- und Prüfplänen

1        Ziel und Zweck

Für alle Fertigungsteile und Produkte müssen eindeutige Fertigungs- und Prüfunterlagen vorhanden sein. In diesen Unterlagen müssen alle Tätigkeiten beschrieben sein, die durchgeführt werden müssen, damit das Fertigungsteil den vorgegebenen technischen Anforderungen entspricht.

2        Geltungsbereich

Diese QM-/UM-Prozessbeschreibung gilt für die Bereiche Entwicklung, Leistungserbringung und Kontrolle.

3        Begriffe

- keine -


4        Zuständigkeiten

4.1      Leistungserbringung

Die Leistungserbringung ist zuständig für die

·         Erstellung und Pflege von Arbeitsplänen für den Fertigungsbereich

·         Planung von Fertigungsabläufen und -verfahren

·         Erstellung von Arbeitsvorrichtungen

·         Ermittlung von Vorgabezeiten der Fertigung

4.2      Prüfabteilung

Die Prüfabteilung erstellt in Absprache mit der Entwicklung die Prüfpläne.

4.3      Entwicklung

Die Entwicklung

·         erstellt und pflegt Zeichnungen und Pläne

·         gibt die technischen Anforderungen vor

·         legt fest, nach welchen Phasen der Produktion Prüfungen erforderlich sind

·         macht Vorgaben zu Art und Umfang der Prüfungen

entwirft und baut Prüfgeräte

 


5        Ablauforganisation

5.1      Aufbau von Arbeitsplänen

Vor der ersten Serienfertigung eines Produkts ermittelt die Fertigung, welche Arbeitsgänge zur kompletten Fertigstellung und Prüfung des Produkts erforderlich sind. Die Produktion bestimmt auch, an welchen Stellen Zwischenprüfungen erfolgen sollen.

Aus den festgelegten Arbeitsgangnummern wird im IT-System ein Arbeitsplan aufgebaut. Beim Auslösen eines Fertigungsauftrags für das jeweilige Produkt druckt der Computer nun automatisch eine Arbeitskarte für jeden erforderlichen Arbeits- und Prüfgang. Eine übersichtliche Darstellung aller Arbeitsgänge ist weiterhin auf dem Strukturblatt gegeben, das ebenfalls automatisch gedruckt wird.

Im IT-System können zu jedem Arbeitsgang jedes Artikels zusätzliche Arbeitshinweise erfasst werden. Diese Arbeitshinweise erscheinen im Ausdruck auf der Arbeitskarte. Aus den Hinweisen müssen ersichtlich sein

·         Besonderheiten, die bei der Bearbeitung zu beachten sind

·         Vorgaben für Fertigungsplätze und -verfahren

·         Einstellparameter für Anlagen und Geräte

·         zugehörige Prüfplannummern (auf den Arbeitskarten für Zwischen- und Endprüfungen)

·         alle weiteren mitgeltenden Unterlagen, z. B. Zeichnungen, Montage­anleitungen, NC-Programme. Ein Verweis auf die Stückliste ist allerdings nicht notwendig.

Die Arbeitshinweise sollen in knapper, jedoch klar und eindeutig verständlicher Form verfasst werden. Gegebene Normen und Verfahrensvorschriften sind zu beachten.

Nachdem die erste Serie mit neu angelegten Arbeitsplänen - und unter besonderer Beaufsichtigung - gefertigt wurde, werden diese nochmals überprüft.


5.1.1      Prozessdiagramm- Aufbau von Arbeitsplänen


5.2      Aufbau von Prüfplänen

Für jeden Prüfvorgang wird vom IT-System mit dem Fertigungsauftrag eine Arbeitskarte gedruckt. Wie unter 5.1 angegeben, können auf der Karte Arbeitshinweise bzw. Prüfhinweise mitgedruckt werden. Da der begrenzte zur Verfügung stehende Platz jedoch häufig nicht ausreicht, werden zusätzliche Prüfpläne erstellt, auf die durch die Arbeitskarte verwiesen wird.

Jeder Prüfplan muss enthalten:

·         eine Beschreibung des Prüfablaufs

·         alle zu prüfenden Merkmale, mit Sollwerten und zulässigen Toleranzen

·         die anzuwendende Prüfmethode

·         benötigte Prüfmittel mit Angabe der erforderlichen Genauigkeit

·         Regeln zur Bestimmung des Prüfumfangs

 

Alle Prüfplane müssen vom Ersteller unterzeichnet und mit dem Erstellungs­datum versehen werden. Änderungen werden dokumentiert, alte Prüfpläne abgelegt, damit auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar ist, nach welchen Verfahren ein bestimmtes Produkt geprüft wurde.


5.2.1 Prozessdiagramm- Aufbau von Prüfplänen


6        Dokumentation

6.1      Arbeitspläne

Arbeitspläne werden papierlos im IT-System verwaltet. Sie werden mit jedem Fertigungsauftrag auf den Arbeitskarten neu ausgedruckt. Nach Abschluss der Fertigung werden die Arbeitskarten abgelegt, so dass zu einem späteren Zeitpunkt noch nachvollziehbar ist, nach welchen Plänen gefertigt wurde.

Der Ersteller eines Arbeitsplans ist auch für dessen Pflege und Änderung verantwortlich. Änderungen an den Plänen werden nicht gesondert dokumentiert. Sie bleiben im IT-System erhalten bis eventuell der komplette Artikel gelöscht wird.

6.2      Prüfpläne

Für die Änderung und Pflege von Prüfplänen ist der Ersteller verantwortlich.

Jeder Prüfplan wird mit der Unterschrift des Erstellers und dem Erstellungsdatum versehen. Änderungen werden ebenfalls mit Angabe von Name und Datum dokumentiert. Es muss zu jedem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar sein, welcher Prüfplan am Tag x aktuell war. Daher werden alte Versionen aufbewahrt.

Prüfpläne werden von der Kontrollabteilung archiviert. Sie werden bis mindestens 5 Jahre nach Produktionsstopp aufbewahrt.


7        Änderungsdienst

Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-/UM-Beauftragten vorgenommen.

8        Hinweise und Mitgeltende Unterlagen

8.1      Mitgeltende Unterlagen

PB 7.6-1 (Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln)

8.2      Hinweise

Die Fertigungs- und Prüfunterlagen sind Dokumente, die nur vom Ersteller oder von den dafür autorisierten Personen geändert werden dürfen.

9        Anlagen

keine