PB 7.5-2: Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
1 Ziel und Zweck
Einkaufswaren, Fertigungsteile, Bauleistungen und zugehörige technische Unterlagen werden über alle Phasen der Produktentstehung, von der Warenannahme bis zum Versand so gekennzeichnet, dass stets eine eindeutige Identifikation und Zuordnung gegeben ist.
Bei Katalogprodukten soll der Weg jeder einzelnen Komponente eines Produktes bis zum Lieferanten zurückverfolgbar sein. Bei kundenspezifischen Produkten muss der Grad der Rückverfolgbarkeit im Einzelfall vereinbart werden.
2 Geltungsbereich
Dieser Prozess gilt für alle Einkaufswaren, Fertigungsteile, Produkte und zugehörige technische Unterlagen des Bauunternehmens Mustermann.
3 Begriffe
Einkaufswaren, Fertigungsteile und Produkte werden in dieser Prozessbeschreibung zusammengefasst als Artikel bezeichnet.
4 Zuständigkeiten
4.1 Leistungserbringung
Alle Produktionsstellen sind dafür zuständig, dass
· alle Kennzeichnungen (insbesondere Typenschilder für Produkte) so hergestellt und angebracht werden, dass sie den technischen Unterlagen entsprechen
· die Fertigungslose während des Durchlaufes durch die Fertigung und Montage ständig eindeutig identifizierbar sind
4.2 Einkauf
Der Einkauf macht über die Beschaffungsunterlagen Vorschriften, wie der Lieferant seine Warenlieferungen zu kennzeichnen hat.
Auf jeden Fall wird ein Lieferschein gefordert, der die Bestellnummer, die Artikelnummer und die Liefermenge beinhaltet.
4.3 Warenannahme
Der Wareneingang sorgt dafür, dass angelieferte Ware nur dann weitergeleitet wird, wenn sie eindeutig identifiziert und mit der Artikelnummer kenntlich gemacht ist.
4.4 Versand
Der Versand ist dafür verantwortlich, dass ausgehende Produkte gekennzeichnet und mit Begleitpapieren versehen sind.
4.5 Entwicklung
Die Entwicklungsabteilung ist dafür zuständig, dass
·
eine eindeutige Artikelnummer festgelegt ist
·
für alle Artikel technische Unterlagen vorliegen, die
eine eindeutige Identifikation ermöglichen
·
in den technischen Unterlagen beschrieben ist, in
welcher Form die Kennzeichnung von Artikeln zu erfolgen hat
· der Änderungsstand nachvollziehbar ist
5 Ablauforganisation
5.1 Identifikation bei der Warenannahme
Alle Lieferungen durch Lieferanten müssen mit Lieferschein angeliefert werden, aus dem die Bestellnummer, Artikelnummer und Menge hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, ist der Einkauf für die weitere Vorgehensweise zuständig.
Es wird kontrolliert, ob die im Lieferschein angegebene Artikelnummer mit den gelieferten Teilen übereinstimmt. Die Teile gehen dann nach der Wareneingangsprüfung (siehe PB 8.2-2) mit dem Lieferschein ans Lager.
Während der gesamten Zeitspanne von der Anlieferung bis zur Einlagerung verbleiben die Begleitpapiere ständig bei den Waren, um somit eine lückenlose Identifikation sicherzustellen.
5.1.1 Prozessdiagramm- Identifikation bei der Warenannahme
5.2 Kennzeichnung im Lager und beim Ausfassen
Im Lager werden alle Artikel in separaten Boxen aufbewahrt. Diese Boxen sind mit der Artikelnummer beschriftet. Vor der Einlagerung wird anhand der technischen Unterlagen überprüft, ob die angegebene Artikelnummer korrekt ist.
Außerdem werden Warensendungen von Lieferanten mit einer Chargennummer versehen und nach Chargen getrennt eingelagert. Beim Ausfassen der Teile für einen Fertigungsauftrag wird die Chargennummer auf der Materialentnahmeliste vermerkt, um somit die Rückverfolgung aller Teile bis zum Lieferanten zu ermöglichen.
Lagerentnahmen werden nach dem FIFO-Prinzip (First-In-First-Out) durchgeführt, das heißt die ältesten Chargen werden zuerst verbraucht.
Die entnommenen Artikel werden nach Fertigungsaufträgen getrennt in Kunststoffboxen in die Fertigung geleitet. Die Kisten enthalten die zugehörigen Materialentnahmelisten, aus denen auch die Fertigungsauftragsdaten hervorgehen.
5.2.1 Prozessdiagramm- Kennzeichnung im Lager und beim Ausfassen
5.3 Kennzeichnung in der Fertigung
Einzelteile bleiben bis zum Verbrauch in den Boxen, in denen sie aus dem Lager kommen. Die Materialentnahmelisten, welche die Rückverfolgung und Identifikation ermöglichen, verbleiben beim Material.
Fertigungsteile und Bauleistungen werden ebenfalls nach Fertigungsaufträgen getrennt in Kisten aufbewahrt. Zur Identifikation liegen diesen Kisten Fertigungspapiere bei. Aus den Papieren (z.B. Arbeitskarten, Stücklisten, Pläne) sind zu jedem Zeitpunkt Bearbeitungsstand und Prüfstatus ersichtlich.
Außerdem sind alle Kisten gut sichtbar mit der Fertigungsauftragsnummer gekennzeichnet, um ein schnelles Auffinden zu ermöglichen.
Nach Abschluss von Fertigung und Endprüfung werden die Bauleistungen einzeln mit Etiketten versehen, die mindestens Artikelnummer und Fertigungscharge enthalten. Dadurch ist auch zu beliebigen späteren Zeitpunkten die Zuordnung zu Fertigungsaufträgen möglich.
5.3.1 Prozessdiagramm- Kennzeichnung in der Fertigung
5.4 Prüfung der Kennzeichnung beim Versand
Beim Versand sind alle Bauleistungen bereits eindeutig gekennzeichnet. Der Versand überprüft trotzdem, ob die Kennzeichnung auch ordnungsgemäß durchgeführt wurde und stellt sicher, dass alle ausgehenden Sendungen ein Lieferschein beiliegt.
5.4.1 Prozessdiagramm- Kennzeichnung beim Versand
6 Dokumentation
Alle während der Produktentstehung durchgeführten Arbeitsschritte werden auf den Arbeitskarten protokolliert. Zusätzlich werden Prüfprotokolle erstellt und aufbewahrt.
Die Fertigungsunterlagen (Arbeitskarten und Materialentnahmelisten) werden nach Abschluss der Fertigung vom Betriebsleiter aufbewahrt. Prüfunterlagen lagert die Prüfabteilung.
7 Änderungsdienst
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-/UM-Beauftragten vorgenommen.
8 Hinweise und Mitgeltende Unterlagen
8.1 Mitgeltende Unterlagen
8.2 Hinweise
Die in dieser Prozessbeschreibung angegebenen Verfahren stellen sicher, dass die Entstehung und Herkunft jedes einzelnen Produkts zu jedem beliebigen Zeitpunkt bis ins Detail zurückverfolgt werden kann. Nachfolgend sind alle Schritte der Rückverfolgung aufgelistet:
· Alle Bauleistungen sind mit Artikel- und Chargennummer versehen. Aus der Chargennummer kann direkt die Fertigungsauftragsnummer bestimmt werden.
· Alle Fertigungspapiere werden vom Betriebsleiter nach Fertigungsauftragsnummer sortiert aufbewahrt. Die Fertigungspapiere umfassen die zum Zeitpunkt der Fertigung gültigen Stücklisten, die ausgefüllten Arbeitskarten (mit Angabe von Bearbeitungsdaten, Zeiten und Mitarbeitern) sowie die Materialentnahmelisten.
· Die Kontrolle bewahrt alle Prüfunterlagen sortiert nach Artikel- und Fertigungsauftragsnummer auf. Aus diesen Unterlagen gehen die Prüfergebnisse für jede Fertigungscharge hervor.
· In den Materialentnahmelisten sind zu allen Rohteilen die Lieferchargen angegeben. Über die Lieferchargen können per IT-System die Lieferanten der jeweiligen Rohteile bestimmt werden.
9 Anlagen
- keine –