PB 7.6-1: Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln
1 Ziel und Zweck
Alle Überwachungs- und Messmittel, die bei der Prüfung der Zukaufteile und Bauleistungen, oder zur Überwachung von speziellen Prozessen und in der Entwicklung verwendet werden, sind entweder turnusmäßig oder jeweils vor Wiedereinsatz nach schriftlich festgelegten Verfahren zu überprüfen und zu warten.
Die Festlegung der Verantwortungsbereiche, Anforderungen und Abläufe der Prüf- und Prüfhilfsmittelbeschaffung und -überwachung erfolgt durch diese Prozessbeschreibung.
2 Geltungsbereich
Dieser Prozess gilt für alle Stellen, die Prüf- und Prüfhilfsmittel benutzen und überwachen.
3 Begriffe
Prüfmittel
Prüfmittel sind im Sinne dieser Vorschrift Mess- und Überwachungsmittel, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Qualität von Mess- und Prüfergebnissen haben.
Prüfmittel müssen überwacht und turnusmäßig kontrolliert werden.
Prüfhilfsmittel
Hilfsmittel sind Mess- und Prüfmittel, die entweder keinen Einfluss auf die Qualität von Mess- und Prüfergebnissen haben, oder solche, bei denen eine explizite regelmäßige Überprüfung entfallen kann.
4 Zuständigkeiten
Es muss sichergestellt sein, dass sich die verwendeten Prüf- und Prüfhilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden und die erforderliche Genauigkeit besitzen.
Daraus ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
4.1 Benutzer
Der Benutzer ist zuständig für
· die Wahl des Prüfmittels nach Art und geforderter Genauigkeit
· die sorgfältige Behandlung und vorschriftsmäßige Benutzung des Prüfmittels
· die Kontrolle, dass das Prüfmittel nur innerhalb der gültigen Benutzungsdauer eingesetzt wird. Dies ist erkennbar am Aufkleber auf dem Gerät.
· die Justierung vor Gebrauch (falls erforderlich)
· den richtigen Aufbau von Prüf- und Messeinrichtungen
4.2 Prüfmittelstelle
Bei dem Bauunternehmen Mustermann übernimmt die Prüfabteilung die Aufgaben der Prüfmittelstelle. Sie ist zuständig für die
· Aufbewahrung und Lagerung der Prüfmittel
· Ausgabe der Prüfmittel an die Benutzer
· Beistellung der zum Gerät gehörenden technischen Unterlagen
· Führung der Prüfmittel-Kartei
· Überwachung, Wartung und Reparatur der Prüfmittel
· Einhaltung der Prüftermine (Die Prüfmittelausgabe hat nach Ablauf der Termine die Geräte vom Benutzer zu holen)
· Sicherstellung, dass Handhabung und Lagerung der Prüfmittel so erfolgen, dass die Genauigkeit und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleibt
4.3 Abteilungsleiter
Die Abteilungsleiter sind für die Auswahl, Beschaffung und Abnahme neuer Prüfmittel zuständig, die in ihrer Abteilung benötigt werden.
4.4 Entwicklung
Die Entwicklung unterstützt die Abteilungen bei der Auswahl und Abnahme neuer Prüfmittel. Sie ist für die hausinterne Anfertigung und Freigabe von Prüfmitteln zuständig.
5 Ablauforganisation
5.1 Einrichtung der Prüfmittelstelle
Der Raum der Prüfmittelstelle richtet sich nach den Geräten, die aufbewahrt und überprüft werden und ist dementsprechend eingerichtet.
Auf Besonderheiten wie Temperaturschwankungen (Sonneneinstrahlung, Heizkörper, Zugluft), Erschütterungen, Luftfeuchte und elektrische Fremdfelder wird geachtet.
5.2 Beschaffung neuer Prüfmittel
Die jeweiligen Abteilungen, in denen die Prüfmittel benötigt werden, sind für die Auswahl, Beschaffung und Abnahme neuer Prüfmittel zuständig. Die Beschaffung der Prüfmittel muss vom Leiter des Qualitätsmanagements genehmigt werden.
Wichtig bei der Auswahl von Geräten ist die erforderliche Genauigkeit.
Zu jedem Prüfmittel legt die Prüfmittelstelle fest, welche Überprüfungs- und Wartungsmaßnahmen in welchen zeitlichen Abständen erforderlich sind.
5.3 Ausgabe von Prüfmitteln
Prüfmittel werden vom Benutzer bei der Prüfmittelstelle abgeholt und wieder zurückgebracht. Sollte ein Prüfmittel dauernd bei einem Mitarbeiter oder an einem Arbeitsplatz in Anwendung sein, so ist dies in der Prüfmittelkartei vermerkt.
5.4 Erfassung, Kennzeichnung und Registrierung der Prüfmittel
Die Prüfmittel werden von der Prüfstelle erfasst und gekennzeichnet.
Jedes Prüfmittel
· erhält eine Objekt-Nummer
· ist in der Prüfmittelkarte beziehungsweise im IT-System erfasst
· ist bezeichnet (soweit auf dem Prüfmittel möglich, andernfalls auf der Verpackung) mit Objekt-Nummer und nächstem vorgesehenem Überprüfungstermin.
5.5 Führung der Prüfmittelkartei /-datei
Die Prüfmittel sind in einer Kartei beziehungsweise im IT-System aufgelistet. Diese Kartei enthält Informationen über
· Gerätetyp und exakte Gerätebezeichnung
· Hersteller, Lieferant, Typen-Nummer
· Beschaffungsdatum
· Einsatz- bzw. Lagerort (falls ein Prüfmittel dauernd an einem Arbeitsplatz bzw. bei einem Mitarbeiter im Einsatz ist, wird dies hier vermerkt)
· Messbereich, Genauigkeit
· Überwachungsvorschriften
· Datum der letzten Überprüfung
· Termin der nächsten planmäßigen Überprüfung
· Ergebnisse der Überprüfungen mit Unterschrift des Prüfers
5.6 Kalibrierfristen
Die Prüfmittel werden unter Berücksichtigung der Normen und Vorschriften regelmäßig überprüft. Es ist dabei berücksichtigt
· Einsatzhäufigkeit und -dauer
· Betriebsbedingungen
· Verwendungszweck
· Anfälligkeit
· Abnutzung
· Hersteller-Empfehlungen
· Eigene Erfahrungen
Für einfache, robuste, wenig benützte Prüfmittel werden größere Kalibrierfristen gewählt als für empfindliche und häufig benutzte Prüfmittel.
Die Terminüberwachung obliegt der Prüfmittelstelle. Die Prüfmittelkartei wird hierzu monatlich durchgesehen.
5.7 Ablauf der Kalibrierung
Nach Möglichkeit werden Prüfmittel überprüft, solange sie sich zur Aufbewahrung in der Prüfmittelstelle befinden. Prüfmittel, die ständig an einem Arbeitsplatz verbleiben, werden von der Prüfmittelstelle von dort geholt bzw. angefordert. Die Prüfmittelstelle führt die geforderten Überprüfungen und Aufzeichnungen durch und bringt das Gerät dann zurück.
Für die Überprüfungen gelten folgende allgemeine Richtlinien.
· Die Prüfmittel werden in der Regel intern überprüft. Nur in Ausnahmefällen werden sie an externe Prüfstellen gegeben.
· Die Überprüfung erfolgt hauptsächlich über Arbeitsnormale, die eine größere Genauigkeit haben als das zu überprüfende Prüfmittel.
· Die eingesetzten Arbeitsnormale werden wie die Prüfmittel regelmäßig kontrolliert.
· Sollte ein Prüfmittel im vorgesehenen Überprüfungszeitraum dringend benötigt werden, wird die Überprüfung zum nächsten geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.
5.8 Behandlung von Abweichungen
Prüfmittel, an denen Mängel festgestellt werden, werden für die weitere Benutzung gesperrt. Sie werden entweder ausgeschieden oder wieder verwendet, wenn sie ordnungsgemäß nachgearbeitet und erneut überprüft wurden.
Bei Abweichungen oder Zweifeln an der Genauigkeit ist die Prüfmittelstelle sofort zu verständigen und das Prüfmittel auszuscheiden. Außerdem werden Prüfmittel mit abgelaufenem Prüfdatum von der Verwendung ausgeschlossen.
Sofern ein Prüfmittel außer Toleranz ist, ist dies dem Vorgesetzten, in dessen Bereich das Prüfmittel zuletzt im Einsatz war, mittels Prüfprotokoll mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat dann mit den dafür zuständigen Stellen abzuklären, wie mit den Aufträgen zu verfahren ist, die mit diesem Prüfmittel geprüft wurden.
In Ausnahmefällen kann eine Prüfausnahme erteilt werden, sofern das außer Toleranz liegende Maß im Einsatz nicht relevant ist. Prüfausnahmen gelten nur für einzelne Aufträge. Auf den Auftragspapieren ist die Prüfausnahme zu dokumentieren.
5.9 Prozessdiagramm- Lenkung von Überwachungs- und
6 Dokumentation
Aufzeichnungen, die im Rahmen der Prüfmittelüberwachung erstellt werden, werden von den erstellenden Stellen aufbewahrt.
Die durchgeführten Überprüfungen werden von der Prüfmittelstelle protokolliert.
Die Qualitätsaufzeichnungen und Prüfprotokolle werden regelmäßig von der Prüfstelle kontrolliert, um
· ungeeignete Prüfmittel
· falschen Prüfmitteleinsatz
· unsachgemäße Behandlung der Prüfmittel
zu erkennen.
7 Änderungsdienst
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-Beauftragten vorgenommen.
8 Hinweise und Mitgeltende Unterlagen
8.1 Mitgeltende Unterlagen
- keine -
8.2 Hinweise
- keine -
9 Anlagen
- keine –